EU-Bürger
und Bürger aus der Schweiz benötigen für einen Aufenthalt
bis zu 30 Tagen lediglich einen bei der Einreise mindestens 6 Monate
gültigen Reisepass, vorausgesetzt ist jedoch ein bestätigtes
Weiter-oder Rückflugticket. Inhaber eines Stand-by-tickets
sind immer visumpflichtig.
Mitreisende Kinder benötigen einen eigenen Pass, da Kinderausweise
nicht anerkannt werden oder müssen im Pass der Eltern eingetragen
sein.
Für Personen ab dem 55 Lebensjahr ist es möglich, ein
Jahresvisum bei den Botschaften/Konsulaten zu beantragen (ein Vermögensnachweis
ist erforderlich).
Wer länger bleiben will oder geschäftlich nach Thailand
reist, braucht ein Visum, das als Touristenvisum für 60 Tage
oder 90 Tage als Non-Immigrant-Visum ausgestellt wird. Diese Visa
sind bei den zuständigen thailändischen Vertretungen zu
beantragen,
Non
- Immigrant - Visa Kategorien “O”, “B”,
“EX”, “ED”, und “F”
“O”
- wenn mit einem thailändischen Staatsbürger verheiratet
( Heiratsurkunde)
“O” - Rentner ( Rentenbescheinigung
)
“B” - für Geschäftsreisende,
Kategorien “B” ( Business ) und “EX” (Expert),
muß von der Firma eine Erkärung in Original vorliegen,
daß der Antragsteller in deren Auftrag nur vorübergehend
nach Thailand einreist gedenkt und daß die Aufenthalts-
und Reisekosten von der Firma bezahlt werden.
Visumgültigkeit
Jedes
Visum ist ab Ausstellungstag drei Monate gültig. Innerhalb
dieser Zeit muß der Antragsteller eingereist sein, ansonsten
muß ein neues Visum beantragt werden.